Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
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Fenster- und Türenstudio Kubena
Beratung und Verkauf von Fenstern und Türen seit 3 Jahrzehnten
1. Allgemeines: Für alle unseren Lieferungen sind ausschließlich die nachstehenden Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen maßgebend, die durch die Auftragserteilung als anerkannt gelten. Abweichende Vereinbarungen sind nur rechtswirksam, wenn sie auf dem gegenständlichen Vertragsformular schriftlich niedergelegt und von uns schriftlich bestätigt sind. 2. Angebot: Unsere Anbote sind stets freibleibend. Eine Verpflichtung zur Lieferung besteht für uns erst dann, wenn wir den erteilten Auftrag schriftlich bestätigt haben. Alle Vertragsregelungen sind schriftlich festzulegen. Mündliche Abmachungen vor oder bei Vertragsabschluß werden nicht Vertragsbestandteil. Sämtliche von uns ausgearbeiteten Zeichnungen, Entwürfe, Pläne oder 3D-Ansichten bleiben unser geistiges Eigentum. Bei deren Verwendung ohne unsere Zustimmung sind wir zur Geltendmachung einer Abstandsgebühr von 25 % der Voranschlagssumme berechtigt. Mit den angegebenen Preisen bleiben wir unseren Kunden 2 Monate lang, ab deren Bekanntgabe bzw. ab Anbotsannahme, im Wort    (ausgenommen im Falle einer gesonderten Preiserhöhungsabsprache). 3. Auftragsbestätigung: Der Käufer hat unsere Auftragsbestätigung sofort nach Erhalt auf ihre Richtigkeit hin zu prüfen, insbesondere hinsichtlich der Art, Maße, Menge, Preise und Lieferzeit der Kaufgegenstände. Der Inhalt unserer Auftragsbestätigung wird für beide Teile verbindlich, wenn der Käufer nicht unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen ab Zugang der Auftragsbestätigung eine etwaige Abweichung dieser Auftragsbestätigung von seinem Auftrag oder von seiner Bestellung geltend gemacht hat. 4. Lieferung: Die von uns genannten Liefertermine sind stets freibleibend. Durch die Angabe bzw. Vereinbarung von Lieferzeiten kommt kein Fix-Geschäft zustande. Liefertermine können erst nach vollständiger Auftragsklarheit und Naturmaßabgabe vergeben werden, und zwar unter Berücksichtigung der zu diesem Zeitpunkt bestehenden Lieferfrist. Ein Schadenersatzanspruch des Käufers wegen Nichterfüllung oder wegen Verzuges ist ausgeschlossen, sofern diese Umstände nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die Lieferfirma verschuldet worden sind. Änderungen einer Bestellung – sofern sie noch durchführbar sind – bewirken einen neuen Liefertermin. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich „frei Haus“ bzw. „frei Baustelle“, wobei der Gefahrenübergang mit erfolgter Abladung zu ebener Erde eintritt. Wir behalten uns weiters eine kaufmännisch, technische und terminliche Prüfung vor. Die Bestellung ist daher für den Besteller mit der Unterschriftsleistung, für uns nach schriftlicher Bestätigung der Annahme der Bestellung verbindlich. 5. Zahlung: Unsere Lieferungen und Leistungen sind zu den im Auftrag angeführten Fristen zur Zahlung fällig. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen von mindestens 5 Prozent über dem jeweiligen Eckzinssatz der Österreichischen Nationalbank unter Vorbehalt der Geltendmachung eines höheren Schadens zu berechnen. Bei Verzug sind  uns überdies alle Mahn-, Inkasso- und Anwaltskosten zu ersetzen. Die Zahlungsfristen sind nur eingehalten, wenn die Zahlung innerhalb der vereinbarten Frist bei uns eingegangen ist. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass alle Zahlungen, di er leistet, zuerst auf Zinsen und Spesen sowie Kosten, und erst dann auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware verrechnet werden. Tritt in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung ein, die unsere Forderungen als nicht mehr ausreichen gesichert erscheinen lässt oder stellt der Käufer seine Zahlungen ein oder beantragt er einen gerichtlichen oder außergerichtlichen Ausgleich oder wird ein Konkursverfahren eröffnet, sind wir berechtigt, alle noch offenen Forderungen bei gleichzeitiger Einstellung jeder weitern Lieferung sofort fällig zu stellen. 6. Eigentumsvorbehalt: Alle Waren werden unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Sie bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Käufer hat die Pflicht, während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes den Kaufgegenstand in ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Bei Zahlungsunfähigkeit oder drohender Pfändung des Käufers behalten wir uns das Recht vor, die bereits gelieferte Ware wieder abzuholen, auch wenn diese bereits montiert wurde. 7. Gewährleistung: Der Käufer hat jede Lieferung sofort auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu prüfen. Die Prüfung der Mängelfreiheit hat jedenfalls vor einer Weiterverarbeitung oder Fremdmontage zu erfolgen. Allfällige Mängel, Beanstandungen etc. sind binnen 1 Woche, bei einer Weiterverarbeitung oder Fremdmontage aber jedenfalls vor Beginn der Montage oder sonstiger Arbeiten - unter genauer Mängelbezeichnung – schriftlich bekannt zu geben, widrigenfalls die Ware als unbeanstandet angenommen gilt und jegliche Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche ausgeschlossen sind. Wir weisen darauf hin, dass durch den lebenden Werkstoff Holz Abweichungen z.B. bei Maßen, Farben, Holz- und Furnierbild, Maserung und Struktur u.ä. möglich sind. Derartige geringfügige Abweichungen sind daher kein Sachmangel. Hinweise zur Gewährleistung: Auch mangelfreie Fenster und Türen können bei falscher Behandlung schadhaft werden. Wir weisen darauf hin, dass auch fehlerfreie Produkte aus Holz die Einhaltung folgender Pflegevorschriften erfordern: a) Grundierte Fenster und Türen: Schützen sie das Holz vor zerstörenden UV – Strahlen! Wir empfehlen, unbedingt spätestens 1 Monat nach Einbau der Fenster und Türen diese mit wasserverdünnbarer Dickschichtlasur (z.B. ADLER AQUAWOOD) 2 – 3x zu überstreichen. Je nach Bewitterung sind Wiederholungsanstriche in Intervallen von 2 – 3 Jahren durchzuführen. b) fertig gespritzte Fenster und Türen: Kontrollieren sie regelmäßig den Anstrich und lassen sie ihren Fenstern und Türen eine regelmäßige Pflege zukommen. Bestens dazu geeignet ist das „ADLER - Pflegeset für Fenster und Türen aus Holz“. Gehen sie genau nach der beiliegenden Anleitung vor. c) Was tun bei Erneuerungsanstrich? Verwitterten Untergrund säubern und mit Schleifpapier abschleifen. Vergraute Stellen mit Imprägnierung im Farbton vorbehandeln, anschließend 2 – 3x mit Aquawood Acryl im gewünschten Farbton überstreichen. d) Verputzen nach erfolgter Montage „Verwendung von Facebook-Plugins Auf diesen Internetseiten werden Plugins des sozialen Netzwerkes facebook.com verwendet, das von der Facebook Inc., 1601 S. California Ave, Palo Alto, CA 94304, USA betrieben wird ("Facebook"). Wenn Sie mit einem solchen Plugin versehene  Internetseiten unserer Internetpräsenz aufrufen, wird eine Verbindung zu den Facebook-Servern hergestellt und dabei das Plugin  durch Mitteilung an Ihren Browser auf der Internetseite dargestellt. Hierdurch wird an den Facebook-Server übermittelt, welche unserer Internetseiten Sie besucht haben. Sind Sie dabei als Mitglied  bei Facebook eingeloggt, ordnet Facebook  diese Information Ihrem persönlichen Facebook-Benutzerkonto zu. Bei der Nutzung der Plugin-Funktionen (z.B. Anklicken des „Gefällt mir“-Buttons, Abgabe eines Kommentars) werden auch diese Informationen Ihrem Facebook-Konto zugeordnet, was Sie nur durch Ausloggen vor Nutzung des Plugins verhindern können. Nähere Informationen zur Erhebung und Nutzung der Daten durch Facebook, über Ihre diesbezüglichen Rechte und Möglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre finden Sie in den Datenschutzhinweisen von Facebook.“
Wir weisen Sie darauf hin, dass in unserem Konfigurator eine Verknüpfung mit Facebook möglich ist
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